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Löschung einer widerrufenen Prokura bei einer GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2014, 289 Heft 6 v. 1.7.2014

Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, kann der Widerruf der Prokura durch jeden Geschäftsführer erfolgen (§ 28 Abs 2 GmbHG). Diese Bestimmung ist aber keine Spezialnorm für die Anmeldung zum Firmenbuch, weshalb die Löschung des Prokuristen von den Geschäftsführern in vertretungsbefugter Anzahl zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden ist (OGH 01.10.2008, 6 Ob 181/08y).

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