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Gerichtsstand für Klagen gegen einen faktischen Geschäftsführer

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 80 Heft 2 v. 10.3.2012

In Hinblick auf die deutlichen Unterschiede zwischen dem faktischen Geschäftsführer und organschaftlichen Vertretern erscheint eine erweiternde Auslegung des § 51 Abs 1 Z 6 JN dahin, dass diese Bestimmung auch den faktischen Geschäftsführer umfasst, nicht möglich.

OGH 14.09.2011, 6 Ob 202/11s

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