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Gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs des Aktionärs

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 82 Heft 2 v. 10.3.2012

Der Anspruch des Aktionärs auf Auskunftserteilung gemäß § 118 AktG gegenüber der Aktiengesellschaft ist im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

OGH 12.01.2012, 6 Ob 155/11d

§§ 14, 118 AktG

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