Auch der Jahresabschluss der Gesellschaft kann Gegenstand einer Sonderprüfung sein.Wird ein Antrag auf Sonderprüfung zu Unrecht in der Hauptversammlung nicht zur Abstimmung gebracht, besteht die Gefahr der Beeinträchtigung relevanter Informationsrechte des betreffenden Aktionärs. Beschlüsse über die Entlastung von Organmitgliedern sind diesfalls anfechtbar.