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Erwerb eigener Aktien versus Verbot der Einlagenrückgewähr

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 496 Heft 10 v. 10.12.2011

Selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Erwerb eigener Aktien ist eine verbotene Leistung anzunehmen, wenn ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, so etwa bei einem Erwerb der eigenen Aktien durch die Aktiengesellschaft zu einem überhöhten Erwerbspreis.

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