Einlagenrückgewähr durch Pfandbestellung für Kredit eines Dritten - Nachforschungspflicht der Bank
Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 491 Heft 10 v. 10.12.2011
Rechtsgeschäfte, die gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, sind absolut nichtig.Normadressaten des Verbots der Einlagenrückgewähr sind die Gesellschaft und der Gesellschafter (Aktionär), nicht aber auch ein Dritter.