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Einlagenrückgewähr durch Pfandbestellung für Kredit eines Dritten - Nachforschungspflicht der Bank

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 491 Heft 10 v. 10.12.2011

Rechtsgeschäfte, die gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, sind absolut nichtig.Normadressaten des Verbots der Einlagenrückgewähr sind die Gesellschaft und der Gesellschafter (Aktionär), nicht aber auch ein Dritter.

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