Bislang hat die österreichische Rechtsprechung noch keine eindeutige Aussage zur Anerkennung bzw Nichtanerkennung von Nutzungseinlagen in Körperschaften getroffen. Die Verwaltungspraxis verneint die Einlagefähigkeit von Nutzungseinlagen in Körperschaften, wobei sie sich auf die "ablehnende Haltung" des VwGH "zur steuerlichen Erfassung von Nutzungseinlagen", welche dieser in seinen Erkenntnissen hätte "durchblicken lassen", beruft. Im österreichischen Schrifttum wird die Anerkennung von Nutzungseinlagen hingegen unterschiedlich beurteilt. Dies soll Anlass sein, die steuerliche Behandlung von Nutzungseinlagen im folgenden Beitrag näher zu untersuchen und einen Lösungsversuch zu unternehmen.