Gegenüber der Anfechtung der Einlagenleistung des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft durch den Masseverwalter im Insolvenzverfahren des Gesellschafters kann sich die Gesellschaft nicht auf die Kapitalerhaltungsregeln, insbesondere das Verbot der Einlagenrückgewähr, berufen.
OGH 26.05.2010, 3 Ob 51/10m
§ 82 GmbHG, § 28 ff KO aF (InsO)