Zu den Ansprüchen nach § 24 Abs 3 GmbHG gehört auch der Anspruch auf Unterlassung einer einem Wettbewerbsverbot widersprechenden geschäftlichen Tätigkeit des Geschäftsführers.Solche Ansprüche der Gesellschaft unterliegen der in § 24 Abs 4 GmbHG vorgesehenen zeitlichen Beschränkung.