Kapitalmarktrechtliche Informations- und Verhaltenspflichten (wie zB die Ad-hoc-Publizitätspflicht, das Marktmanipulationsverbot oder Insiderverbote) sind verwaltungsstrafrechtlich, vereinzelt auch strafrechtlich sanktioniert. Ausdrückliche zivilrechtliche Sanktionen fehlen. Gleichwohl nimmt die herrschende Meinung in Österreich an, dass diese kapitalmarktrechtlichen Normen Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB seien, überwiegend freilich zumeist ohne dies näher zu begründen. Dieser hM ist jüngst in der Literatur entgegengetreten worden. Auch in Deutschland lehnten vor der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung einer Schadenersatzsanktion der BGH und die hM etwa die Schutzgesetzeigenschaft der Bestimmung ab, die die Ad-hoc-Pflicht anordnete. Beides soll Anlass sein, die Rechtslage für Österreich näher zu untersuchen.