In seinem Urteil vom 2.9.2009 kommt der VwGH unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Albert Collée (EuGH 27.9.2007, C-146/05 , Albert Collée) zu dem Schluss, dass der Buchnachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen iSd Art. 7 UStG keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung dieser Steuerbefreiung ist und dieser Nachweis auch nachträglich erbracht werden kann. Der VwGH erteilt damit der in den UStR 2000 zum Ausdruck gebrachten formalistisch strengen Auffassung der Finanzverwaltung zur Nichtanwendung der Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - trotz zweifelsfreiem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen - bei Fehlen oder nicht rechtzeitiger Erbringung des Buchnachweises eine deutliche Absage.