Zusammenfassung: Die BMF Kundmachung beinhaltet Klarstellungen zur Auslegung des Art 13 Abs 3 DBA-Deutschland im Hinblick auf die Zurechnung von Veräußerungsgewinnen, die 2 in Österreich ansässige Steuerpflichtige beim Verkauf einer deutschen Maschinenfabrik lukrieren.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 5 DBA Deutschland