Zusammenfassung: Die BMF Kundmachung beinhaltet Klarstellungen zur Besteuerung eines Stipendiums eines Grenzgängers, der in Friedrichshafen für ein Forschungsprojekt ein Promotionsstipendium erhalten hatte.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 4 EStG 1988
Zusammenfassung: Die BMF Kundmachung beinhaltet Klarstellungen zur Besteuerung eines Stipendiums eines Grenzgängers, der in Friedrichshafen für ein Forschungsprojekt ein Promotionsstipendium erhalten hatte.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 4 EStG 1988