Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die vom BMF vertretenen Rechtsmeinung zu einem Fall, bei dem eine Personengesellschaft in Österreich von einer österreichischen und deutschen Kapitalgesellschaft zu dem Zweck gegründet wurde, ein in dessen Vermögen stehendes Flugzeug an die Gesellschafter-Gesellschaft in Deutschland zu vermieten. Wie ist diese Nutzungsüberlassung steuerrechtlich zu beurteilen? Kann dadurch eine Personengesellschaftsbetriebsstätte der deutschen Gesellschafter-Gesellschaft im Inland begründet werden? Kann in Folge dessen eine Körperschaftsteuerpflicht in Österreich für die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft entstehen? Wie ist der Sachverhalt aus deutscher Sicht zu beurteilen? Hat Deutschland uU mögliche Betriebsstättenbesteuerungsrechte an Österreich abzutreten?