Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich dazu, ob eine Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft in Österreich an ihre Muttergesellschaft (deutsche Holdinggesellschaft) kapitalertragsteuerfrei erfolgen kann. Drei Jahre zuvor hatte die Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung in annähernd gleicher Höhe getätigt und dabei wurde die KESt einbehalten. Die österreichische Finanzverwaltung hatte die Steuerentlastung der deutschen Muttergesellschaft anerkannt und es folgte die finanzamtliche Rückerstattung der KESt. Kann auch in den darauffolgenden drei Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die Entlastung von der KESt im Zuge der Gewinnausschüttung erfolgen?