Zusammenfassung: Das BMF befasste sich mit der steuerlichen Behandlung einer beabsichtigten Einbringung von im Privatvermögen gehaltenen Gesellschaftsanteilen von Gesellschaftern einer österreichischen Kapitalgesellschaft in eine operativ tätige Kommanditgesellschaft in der Slowakei oder in Bulgarien. Das BMF äußerte sich ua dazu, wann Wirtschaftsgüter der Personengesellschaftsbetriebsstätte zugerechnet werden können und ob der Einbringungsvorgang im gegenständlichen Fall auf Art III UmgrStG gestützt werden kann.