Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 30. 10. 2001, 98/14/0006. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Pensionsabfindung, Witwe, verbleibenden Sozietätspartner, Betriebsveräußerung, Betriebsinhaberin, Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit, keine Betriebsveräußerung, Keine Gesetzeslücke) ein.
Rechtsgrundlagen: § 44, 45 BAO