Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat Va, BE 23.05.2002, RV/34x-16/13/2001. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Prüfung des Gesundheitszustandes für den Hälftesteuersatz bei fehlender Erwerbsunfähigkeitspension) ein.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 5 EStG 1988; § 35 Abs. 3 EStG 1988 idF StruktAnpG 1996; § 114 BAO; § 167 Abs. 2 BAO