Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 30. 10. 2001, 98/14/0006. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Strukturanpassungsgesetz, Übertragungseinschränkung, Reserven auf Bundesdarlehen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs. 3 EStG