Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit einer bewusst risikobehafteten Kreditvergabe durch einen Geschäftsleiter einer Bank.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 12 KWG; § 12 BWG
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Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit einer bewusst risikobehafteten Kreditvergabe durch einen Geschäftsleiter einer Bank.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 12 KWG; § 12 BWG
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