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§ 4 Abs. 1 EStG 1988; § 6 Z 2 lit. a EStG 1988

SteuerrechtFJ 2001, 54 - 55 Heft 2 v. 1.2.2001

Zusammenfassung: Erhaltene Besserungsgelder sind zu passivieren, wenn sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach gestundeten Verbindlichkeiten gleichzuhalten sind.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 1 EStG 1988; § 6 Z 2 lit. a EStG 1988

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