Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit dem Übergang des Betriebes eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners von Todes wegen und ob dieser Übergang Auswirkungen auf die Gewinnermittlungsart mit sich bringt.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 3 EStG 1988; § 6 Z 9 lit. a EStG 1988