Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VI, BVE-Anweisung v. 20. 4. 1999, RV/23x-16/14/98. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Teilwert einer Liegenschaft) ein.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z. BAO
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