Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VI, BVE-Anweisung v. 20. 4. 1999, RV/23x-16/14/98. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Übergangsgewinn, Keine Aufteilung in begünstigten und nicht begünstigten Übergangsgewinn) ein.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 1 und Abs. 5 EStG