Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, Nö u. Bgld vom 23. 4. 1999, RV/33x-15/09/99. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Ausbildungskosten, Fortbildungskosten, Vorbereitung zur Ablegung der Befähigungsprüfung im Gastgewerbe) ein.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs. 1 EStG 1988