Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, 26. 4. 1999 RV/40x-15/09/99. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Periodengrundsatz, Gehaltsübergenuss, Rückerstattung an den Arbeitgeber sind nur im Jahr der tatsächlichen Verausgabung zu berücksichtigen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 2 EStG