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Aus der Rechtsprechung des VwGH

SteuerrechtFJ 2000, 283 - 284 Heft 9 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 23. 5. 2000, 99/14/0311. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Eine ärztliche Praxis und ein Kosmetiksalon sind idR kein einheitlicher Betrieb, Einheitlicher Betrieb, Verkehrsauffassung) ein.

Rechtsgrundlagen: § 2 EStG 1988

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