Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH 23. 5. 2000, 95/14/0029. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Veräußerungsverbot, Belastungsverbot, Einkünfte aus Leistungen, Aufgabe des Verbotes, Veräußerungs- und Belastungsverbot, Leistung, Entgeltlicher Verzicht) ein.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 3 EStG 1988