Der Beitrag untersucht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einsetzung eines Pflichtteilsberechtigten zum Vor- oder Nacherben (auf den Überrest) zur Pflichtteilsdeckung geeignet ist, und wie die damit verbundenen Bewertungsfragen zu lösen sind. Dabei wird gleichzeitig auf das Verhältnis von § 762 zu §§ 766 f ABGB eingegangen.
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