Das Kind als Subjekt des Rückführungsverfahrens - Schlüsse aus OGH 6 Ob 88/25x (FN 1)
In der rezenten Entscheidung bestätigte der OGH die von den Vorinstanzen angeordnete Rückführung der drei jüngeren Kinder (geboren 2014, 2016 und 2018), änderte aber die Entscheidung in Bezug auf die älteste Tochter (geb 2011) dahin ab, dass der Rückführungsantrag nach Ungarn abgewiesen wurde.

