Der Beitrag erörtert die gesetzlich ungeregelte Frage, ob die Adoption von Verwandten zulässig ist. Unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung seit Inkrafttreten des ABGB wird die Zulässigkeit der Adoption durch biologische und rechtliche Eltern, von Geschwistern, Enkelkindern, Neffen und Nichten sowie von verschwägerten Personen analysiert. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass Adoption von Verwandten außer bei rechtlicher Verwandtschaft in gerader Linie ersten Grades zulässig ist, das Verwandtschaftsverhältnis aber die sonstigen Voraussetzungen für eine Annahme an Kindes statt nicht substituiert. Bei bloß biologischer Abstammung ersten Grades steht die Adoption aber gleichrangig neben abstammungsrechtlichen Möglichkeiten.

