Es wäre wohl übertrieben zu sagen, es würden sich die Nebel (FN 1) der E 1 Ob 95/24p (FN 2) bereits lichten, also jener Entscheidung, in der der Fachsenat des OGH für Aufteilungssachen erstmals Stellung zur Vereinbarungskontrolle nach § 97 Abs 2 EheG bezogen hat.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

