vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Jeder für sich" führt nicht zum Miteinander

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2025/69EF-Z 2025, 163 Heft 4 v. 23.6.2025

§§ 179, 180 ABGB

Können die Eltern nur in "guten Phasen" miteinander kommunizieren und kooperieren und kommt es trotz Elternberatung immer wieder zu "schlechten Phasen", in denen sie dies nicht können, liegen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Obsorge nicht vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!