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Die Aufhebung einer Enterbung durch Verzeihung

EF Kurz gesagtAufsatzAnna RösslEF-Z 2025/68EF-Z 2025, 160 - 162 Heft 4 v. 23.6.2025

A Problemaufriss

Gem §§ 769 ff ABGB kann der "Verstorbene" (FN 1) seinem Ehegatten (FN 2) und seinen Nachkommen (FN 3) den Pflichtteil entziehen, wenn (mindestens) einer der in §§ 770 f genannten Enterbungsgründe vorliegt.

Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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