Jedem, jeder von uns, der, die mit Familienrechtssachen zu tun hat, ist die Differenzierung zwischen Unterhalts- und Aufteilungsrecht im Hinblick auf die Berücksichtigung von nicht ausgeschütteten Unternehmensgewinnen in der Unterhaltsbemessungsgrundlage einerseits bzw in der Aufteilungsmasse andererseits geläufig.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.