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Das HKÜ ist kein Reiseunternehmen

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/107EF-Z 2022, 239 Heft 5 v. 16.8.2022

Art 8 Brüssel IIa-VO; HKÜ

Das HKÜ bezweckt die schnellstmögliche Rückführung des Kindes in den Staat, in dem es vor der Entführung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht in den Staat, in dem zwischenzeitig der antragstellende Elternteil (wieder) seinen Aufenthalt genommen hat.

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