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Trauung per procurationem

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/106EF-Z 2022, 237 - 238 Heft 5 v. 16.8.2022

§ 97 Abs 2 Z 1, § 99 AußStrG

Ein die Anerkennung hindernder Verstoß gegen den ordre public (§ 97 Abs 2 Z 1 AußStrG) liegt nur bei einer Verletzung grundlegender Wertungen des österreichischen Rechts vor. Die Eheschließung durch Ferntrauung begegnet insofern keinen Bedenken.

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