vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nochmals: 1 Jahr hat nur 52 Wochen ...

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/55EF-Z 2022, 124 - 125 Heft 3 v. 22.4.2022

§ 231 ABGB

Betreut der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind mehr als 80 Tage/Jahr, so sind im Rahmen der Prozentabzugsmethode nicht 80 Betreuungstage als übliches Kontaktausmaß zugrunde zu legen, sondern bloß ein Tag pro Woche, also 52 Tage, während die darüber hinausgehenden Tage zugunsten des anderen Elternteils zu berücksichtigen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!