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Scheidungsfolgenvergleiche und Vorausvereinbarungen enthalten keinen "Leistungsaustausch"

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/53EF-Z 2022, 122 - 123 Heft 3 v. 22.4.2022

§§ 55a, 97 EheG; § 934 ABGB

Die Anfechtung nach § 934 ABGB setzt ein entgeltliches Rechtsgeschäft voraus, wobei allerdings Unterhaltsvereinbarungen und einvernehmliche Regelungen über die vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehepartnern nach § 55a EheG aus dem Anwendungsbereich des § 934 ABGB ausgenommen sind.

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