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Bankauskunft über Sparbücher im Erwachsenenschutzverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2022/36EF-Z 2022, 82 - 84 Heft 2 v. 21.2.2022

§ 38 Abs 2 Z 4 BWG; § 133 AußStrG

§ 38 Abs 2 Z 4 BWG bildet auch in pflegschaftsgerichtlichen Verfahren eine eigene Rechtsgrundlage für das Auskunftsrecht des Gerichts gegenüber Kreditinstituten. Dieses umfasst sämtliche zur Erfüllung der Aufgaben nach § 133 AußStrG notwendigen Informationen.

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