§ 725 ABGB
§ 725 Abs 1 Satz 1 ABGB erfasst auch solche letztwillige Verfügungen, die der Erbl vor Eingehen einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtet hat.
2 Ob 76/21x
§ 725 ABGB
§ 725 Abs 1 Satz 1 ABGB erfasst auch solche letztwillige Verfügungen, die der Erbl vor Eingehen einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtet hat.
2 Ob 76/21x