1. § 167 Abs 3 ABGB
Für Vertretungs- und Verwaltungshandlungen des Verlassenschaftskurators im außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb der Verlassenschaft ist die verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung gem § 167 Abs 3 ABGB per analogiam erforderlich.
1. § 167 Abs 3 ABGB
Für Vertretungs- und Verwaltungshandlungen des Verlassenschaftskurators im außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb der Verlassenschaft ist die verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung gem § 167 Abs 3 ABGB per analogiam erforderlich.