§ 1501 ABGB
Die Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Fristversäumnis des Unterhaltsberechtigten auf ein Verhalten seines Gegners zurückzuführen ist.
1 Ob 10/21h
§ 1501 ABGB
Die Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Fristversäumnis des Unterhaltsberechtigten auf ein Verhalten seines Gegners zurückzuführen ist.
1 Ob 10/21h