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Namensstatut eines minderjährigen Doppelstaatsbürgers

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/89EF-Z 2021, 217 - 218 Heft 5 v. 6.9.2021

Art 18, 20 AEUV; Art 4 KSÜ; §§ 5, 9, 13 IPRG

Die Führung des Namens eines Kindes ist gemäß § 13 Abs 1 IPRG nach dessen jeweiligem Personalstatut zu beurteilen. Das KSÜ ist auf Namen und Vornamen des Kindes nicht anzuwenden.

4 Ob 41/21i

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