§ 187 ABGB
Umgangskontakt kann nicht pauschal deshalb verweigert werden, weil kein negativer COVID-19-Test vorliegt. Eine Testpflicht bestünde jedoch (nur) bei Kontakt zu Infizierten oder bei Vorhandensein von Symptomen.
Auch eine lmpfung kann grundsätzlich nicht Voraussetzung für einen Umgang sein.