§§ 177, 180, 186 ff ABGB
Selbst eine große geografische Entfernung zwischen den Eltern schließt eine Obsorge beider nicht generell aus.
Die hierfür erforderliche Kommunikation kann auch im Weg moderner Kommunikationsmittel erfolgen.
§§ 177, 180, 186 ff ABGB
Selbst eine große geografische Entfernung zwischen den Eltern schließt eine Obsorge beider nicht generell aus.
Die hierfür erforderliche Kommunikation kann auch im Weg moderner Kommunikationsmittel erfolgen.