A. Problemaufriss
Im Rahmen der Abwicklung von Nachlässen stellt sich häufig die Frage, ob bei Abschluss eines Erb(teilungs)übereinkommens zw Miterben - das nicht durch einen GKoär errichtet wurde - eine Vergleichsgebühr nach dem GebG 1957 (FN 1
A. Problemaufriss
Im Rahmen der Abwicklung von Nachlässen stellt sich häufig die Frage, ob bei Abschluss eines Erb(teilungs)übereinkommens zw Miterben - das nicht durch einen GKoär errichtet wurde - eine Vergleichsgebühr nach dem GebG 1957 (FN 1