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Erbteilungsübereinkommen und Vergleichsgebühr nach dem GebG 1957?

EF Kurz gesagtAufsatzMaximilian MaierEF-Z 2020/89EF-Z 2020, 214 - 216 Heft 5 v. 11.8.2020

A. Problemaufriss

Im Rahmen der Abwicklung von Nachlässen stellt sich häufig die Frage, ob bei Abschluss eines Erb(teilungs)übereinkommens zw Miterben - das nicht durch einen GKoär errichtet wurde - eine Vergleichsgebühr nach dem GebG 1957 (FN 1

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