vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pflichtteilsprozess hindert Einantwortung nicht

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/79EF-Z 2020, 185 Heft 4 v. 23.6.2020

§ 177 AußStrG

Der Abschluss eines Pflichtteilsprozesses ist nicht Voraussetzung für die Einantwortung. Umgekehrt ist auch für den Fortgang und das Ergebnis einer vom Noterben erhobenen Pflichtteilsklage der Inhalt eines im Verlassenschaftsverfahren errichteten Inventars ohne Einfluss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!