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Dolmetscher für den Betroffenen?

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/76EF-Z 2020, 182 - 183 Heft 4 v. 23.6.2020

§ 73a ZPO

Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Bestellung eines Dolmetschers für einen Betroffenen für dessen außergerichtlichen Kontakte mit dem Erwachsenenvertreter und die Zahlung der dabei auflaufenden Gebühren aus Amtsgeldern.

3 Ob 242/19p

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