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Die erkennbare Erwartung des pflegenden Lebensgefährten

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/75EF-Z 2020, 179 - 182 Heft 4 v. 23.6.2020

§ 1435 ABGB

Die von einem Lebensgefährten während der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen und Aufwendungen sind idR unentgeltlich und können nicht zurückgefordert werden. Sie weisen keinen in die Zukunft reichenden Zweck auf, sondern sind ihrer Natur nach für den entsprechenden Zeitraum der bestehenden Lebensgemeinschaft bestimmt, haben also bei einer späteren Aufhebung der Lebensgemeinschaft ihren Zweck nicht verfehlt.

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